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Wie oft muss ich zu den Sitzungen und welchen Arbeitsaufwand habe ich?

Die Anzahl der Sitzungen eines Gremiums ist abhängig von den Aufgaben des Gremiums. Der Landesausschuss in einem Bundesland kann einmal pro Jahr oder mehrmals im Jahr tagen, einzelne Arbeitsgruppen von Unterausschüssen des G-BA tagen hingegen wöchentlich. Aufgabe, Thema oder Auftrag der Gremien, bei denen eine Patientenbeteiligung gesetzlich vorgesehen ist, sind sehr unterschiedlich und eine generelle Aussage zu ihrer Sitzungsfrequenz ist nicht möglich.

Zur Vorbereitung auf eine Sitzung sind oft große Mengen an Dokumenten zu lesen und zu würdigen. Alle Beratungen und Entscheidungen der gemeinsamen Selbstverwaltung, an denen die Patientenvertretung gemäß § 140f SGB V mitberatend beteiligt ist, haben unmittelbare Auswirkungen auf die gesundheitliche Versorgung für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten. Die Beratungen müssen deshalb formalen und gesetzlichen Vorgaben entsprechen, sorgfältig geprüft und rechtssicher entschieden werden.

Ein Engagement im Rahmen der Patientenbeteiligung setzt aus diesem Grund voraus, dass eine ausführliche Vorbereitung von Sitzungen, ein Austausch mit den anderen Patientenvertreterinnen und -vertretern und eine Teilnahme an Gremien zeitlich möglich ist. Es setzt auch voraus, dass der Umgang mit formalen Verfahrensabläufen geläufig ist und komplizierte Vorgänge nicht abschrecken. Bei manchen Gremien des G-BA ist zudem Voraussetzung, dass Studien und andere wissenschaftliche Arbeiten in englischer Sprache gelesen und verstanden werden können.

Vor der Entscheidung für ein Engagement in einem dieser Gremien müssen Interessierte für sich selbst klären, in welchem Umfang sie aktiv werden wollen oder können. Es ist zudem sinnvoll, sich mit den örtlichen Ansprechpartnerinnen und -partnern oder einer der maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene in Verbindung zu setzen, um die Sitzungsfrequenz und die Aufgaben des angestrebten Gremiums zu erfragen.
Ein Engagement ist erst dann sinnvoll, wenn die eigenen Möglichkeiten mit dem zeitlichen und inhaltlichen Aufwand für die Beteiligung übereinstimmen.

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Kontaktadressen
Arbeitsweise und Verfahren der Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V. Patient und Selbsthilfe, Band 2
NAKOS | 2014