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Hintergrund

Ziel der Einführung von Beteiligungsrechten im Gesundheitswesen war die Stärkung der Patientensouveränität und Patientenrechte.

Aus Sicht des damaligen Gesetzgebers sollten Patienten zu Partnern und die Transparenz der Leistungserbringung für die Patienten verbessert werden. „Sie wissen besser was läuftund achten selbst mit auf eine gute Versorgung. Gut informierte Patienten werden zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beitragen“ (Eckpunkte zur Modernisierung des Gesundheitswesens, Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung, Stand: 5. Februar 2003).

Besonders gelungen an dieser Regelung ist, dass mit der Selbsthilfe die Betroffenen und ihre Interessenvertretung selbst angehört und mitberatend einbezogen werden. So können chronisch kranke und behinderte Menschen und ihre Interessenvertretung ihre Sicht als Patientinnen und Patienten in wichtigen Gremien der gesundheitlichen Versorgung einbringen und damit Einfluss nehmen auf die Diskussionsverläufe in den Gremien. Die Auswahl der anerkannten Organisationen ist umfassend und ermöglicht eine Interessenvertretung aus unterschiedlichen Perspektiven.

 

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Leitbild der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (Auszug)
Arbeitsweise und Verfahren der Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V. Patient und Selbsthilfe, Band 2
NAKOS | 2014

Eckpunkte zur Modernisierung des Gesundheitswesens. Bundesministerium für Gesundheit, 2003