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Mitsprache im Gesundheitswesen

Die wichtigste Form der Mitsprache im Gesundheitswesen hat der Gesetzgeber seit dem
1. Januar 2004 mit der Beteiligung von Selbsthilfe- und Patientenvertretern nach § 140 f und
§ 140 g SGB V im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geschaffen.

Die Patientenvertreter/innen haben in den Gremien ein Mitberatungs- und Antragsrecht, aber kein Stimmrecht. Sie können sich aktiv an der Diskussion beteiligen und Informationen aus Sicht der Betroffenen und eigenem Erleben, aus Sicht der Selbsthilfeorganisation oder aus der Beratungspraxis für Patientinnen und Patienten einbringen.

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) ist eine der anerkannten Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Gremien der sozialen Selbstverwaltung. Mit der Koordination der Aufgaben der Patientenvertretung hat die DAG SHG die Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen (NAKOS) beauftragt.

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