Seite drucken Sie befinden sich hier:  HOME  /  Nachfragen  /  Glossar

Vertragsärztliche Versorgung

Vertragsärzte (früher als „Kassenärzte“ bezeichnet) sind Ärzte, die im Besitz einer Zulassung zur Teilnahme an der ambulanten ärztlichen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten sind. Die Zulassung ist an Voraussetzungen gebunden wie zum Beispiel die Approbation, eine Eintragung in das Arztregister sowie eine Verpflichtung auf die vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen der GKV. Sie ist jeweils an einen bestimmten Vertragsarztsitz gebunden.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit (9.1.2017)