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Selbstverwaltung, gemeinsame

Das Prinzip der Selbstverwaltung ist ein wesentliches Strukturmerkmal der deutschen Sozialversicherungssysteme. Die Krankenkassen sind Teil der Sozialversicherungssysteme und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie nehmen unmittelbar öffentliche Aufgaben wahr und stehen unter staatlicher Aufsicht, sind jedoch finanziell und organisatorisch selbständig. Wesentliches Merkmal der Selbstverwaltung sind die Selbstverwaltungsorgane, welche sich durch die paritätische Besetzung der Leitungsgremien durch die Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung auszeichnen. Auch die Kassen(zahn-)ärztlichen Vereinigungen auf Bundes- und Landesebene sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die Krankenkassen und die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen schließen untereinander und mit anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens wie den Verbänden der Krankenhäuser und der Apotheker, den Heil- und Hilfsmittelherstellern usw. Verträge über die Leistungserbringung und deren Vergütung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bilden für verschiedene gesetzliche Aufgaben auch gemeinsame Institutionen der sog. gemeinsamen Selbstverwaltung. Ein besonders wichtiges Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung ist der G-BA.

Weiterführende Informationen beim Bundesministerium für Gesundheit (9.1.2017)