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Rechtsverordnung

Eine Rechtsverordnung wirkt wie ein Gesetz. Sie kann ohne förmliches Gesetzgebungsverfahren durch eine Regierung und ihre Verwaltung erlassen werden. Voraussetzung ist eine gesetzliche Ermächtigung, welche im Rahmen eines Gesetzgebungsverfahrens durch das Parlament genehmigt wurde.
Die gesetzliche Grundlage für die Patientenbeteiligungsverordnung besteht in § 140g SGB V. Danach wurde das Bundesministerium für Gesundheit ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates „Näheres zu den Voraussetzungen der Anerkennung der für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen auf Bundesebene, insbesondere zu den Erfordernissen an die Organisationsform und die Offenlegung der Finanzierung, sowie zum Verfahren der Patientenbeteiligung zu regeln.“

Quelle: § 140g SGB V