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In welchen Gremien erfolgt eine Beteiligung?

Mit § 140f SGB V wurden die Beteiligungsrechte in unterschiedlichen Gremien auf Landes- und Bundesebene geregelt. In die gesetzliche Regelung aufgenommen wurden Gremien, welche einen direkten Einfluss auf die gesundheitliche Versorgung in Deutschland haben.

Gemeinsamer Bundesausschuss

Auf Bundesebene entscheidet der Gemeinsame Bundesausschuss über Umfang und Qualität der Leistungen, die Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten können.

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Landesebene

Auf Landesebene sind es die Gremien, die für die Sicherstellung der haus- und fachärztlichen Versorgung sowie der Psychotherapeuten zuständig sind.

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GKV-Spitzenverband

Die anerkannten Organisationen sind auch berechtigt, bei Rahmenvereinbarungen des GKV-Spitzenverbandes zur Ausgestaltung von Rechten auf Versorgung zum Beispiel mit Hilfsmitteln mitberatend beteiligt zu werden.

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IQWIG – Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen

Als unabhängiges wissenschaftliches Institut untersucht das IQWIG den Nutzen und den Schaden von medizinischen Maßnahmen für Patientinnen und Patienten.

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Strukturierte Patientenbeteiligung gemäß § 140f SGB V
NAKOS Studien | Selbsthilfe im Überblick 5 | Zahlen und Fakten 2017 | Kapitel 12
NAKOS 2017

Patientenvertreter in den Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung
Kassenärztliche Vereinigung Hamburg | 2014