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Wie lange dauern die Beratungen?

Dauer und Umfang der Beratungen sind abhängig von Auftrag und Ziel der einzelnen Gremien, bei denen eine Patientenbeteiligung vorgesehen ist. Entscheidungen der Zulassungsausschüsse auf Landesebene können möglicherweise im Verlauf einer Sitzung fallen. Entscheidungen beim G-BA über die Aufnahme einer neuen Behandlungsmethode oder eines Medikamentes in den Leistungskatalog der GKV brauchen sehr viel länger. Die Gründe dafür sind in Kapitel 3 zum Antragsrecht der maßgeblichen Organisationen zur Vertretung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen kurz dargestellt. Auch die Beratungen zu den Richtlinien des G-BA wie zum Beispiel zu Maßnahmen der Qualitätssicherung oder zu der Bedarfsplanungsrichtlinie für Vertragsärzte sind langwierig und je nach Themenfeld unterschiedlich.

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Kontaktadressen
Arbeitsweise und Verfahren der Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V. Patient und Selbsthilfe, Band 2
NAKOS | 2014