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Anerkannte Organisationen

Der Gesetzgeber hat insgesamt vier maßgebliche Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen anerkannt.

  • der Deutsche Behindertenrat (DBR),
  • die Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen (BAGP),
  • der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) und
  • die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG)

Diese Organisationen sind seit 2004 befugt, Patientinnen und Patienten und ihre Interessenvertretungen für die im Gesetz benannten Gremien auf Bundesebene und in den Bundesländern zu benennen. Gesetzliche Auflage ist, dass die Organisationen diese sachkundigen Personen einvernehmlich benennen.

Gesetzlich festgeschrieben ist ebenfalls, dass das Mitberatungsrecht auch das Recht zur Anwesenheit bei der Beschlussfassung beinhaltet. Die Zahl der sachkundigen Personen soll dabei höchstens der Zahl der von den Krankenkassen entsandten Mitglieder in den Gremien entsprechen.

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"Wir geben Patientinnen und Patienten eine Stimme" - 10 Jahre Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss
Deutscher Behindertenrat, Bundesarbeitsgemeinschaft der PatientInnenstellen, Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V., Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. | 2014

Strukturierte Patientenbeteiligung gemäß § 140f SGB V
NAKOS Studien | Selbsthilfe im Überblick 5 | Zahlen und Fakten 2017 | Kapitel 12
NAKOS 2017