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Was kann ein Einzelner real bewirken?

Im Rahmen der Mitberatung können Patientenvertreterinnen und -vertreter Schwachstellen in der Versorgung benennen und dadurch Änderungen herbeiführen.

In dem Leitbild der Patientenvertretung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) wird beschrieben, dass die Patientenvertretung beharrlich Schwachstellen der Versorgung offenlegt und Defizite benennt. Ziel ist, „die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern und Transparenz zu erreichen.“ Es geht also nicht nur um einzelne Entscheidungen der Selbstverwaltungsorgane, sondern auch um langfristige Ziele. Die sind unter anderem in diesem Leitbild beschrieben: „Wir arbeiten auf ein Gesundheitswesen hin, das allen einen gleichberechtigten Zugang bietet. Wir kämpfen für Inklusion und Barrierefreiheit in allen Bereichen.“

In allen Gremien gibt es immer wieder Situationen, in denen auch kurzfristig Entscheidungen zugunsten Betroffener herbeigeführt werden, die ohne die Mitberatung anders ausgefallen wären. Hierzu konnten Erfahrungen aus der Versorgungsrealität überzeugend eingebracht werden. Dadurch wurden Perspektiven berücksichtigt, die aus Sicht von Betroffenen wichtig sind.

 

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Leitbild der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss (Auszug)
Arbeitsweise und Verfahren der Patientenbeteiligung nach § 140f SGB V. Patient und Selbsthilfe, Band 2
NAKOS | 2014

Eckpunkte zur Modernisierung des Gesundheitswesens. Bundesministerium für Gesundheit, 2003