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19.06.2019

Kritik an Entwurf zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik

Angehörige psychisch erkrankter Menschen beziehen Stellung zum Beschlussentwurf des G-BA

Der Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V. (BApK) kritisiert in einer Stellungnahme den Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschuss zur Personalausstattung in Psychiatrie und Psychosomatik. Die Ergebnisse der so genannten "PPP-Studie" zur Personalausstattung, die die Grundlage für den Beschlussentwurf sind, seien nicht für die Öffentlichkeit verfügbar. Weiter bemängelt der BApK, die Minimalwerte zur Personalausstattung seien aus der veralteten Psychiatrie-Personalverordnung übernommen.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) hat der G-BA den Auftrag erhalten, Mindestvorgaben für die Personalausstattung in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen festzulegen. In der Stellungnahme legt der BApK seine Forderungen zur Personalausstattung dar.

Quellen:

  • Bundesverband der Angehörigen psychisch erkrankter Menschen e. V., Stellungnahme vom 13. Juni 2019 | www.bapk.de
  • Gemeinsamer Bundesausschuss | www.g-ba.de

Text: NAKOS Internetredaktion