Elektronische Patientenakte im Versorgungsalltag angekommen
Freiwillige Datenspende für die Wissenschaft geplant
Freiwillige Nutzung bis Oktober 2025
Alle Ärztinnen und Ärzte in der Praxis als auch in der Klinik können jetzt die elektronische Patientenakte nutzen. Nach einem halben Jahr soll die Nutzung verpflichtend werden, ab 2026 folgen Sanktionen. Teilnehmer*innen in den Testregionen bewerten die deutschlandweite Ausdehnung dabei unterschiedlich.
Freiwillige Datenspende für die Wissenschaft ab 2026
Neben den technischen wie organisatorischen Hürden verbindet sich mit dem Start der elektronischen Patientenakte (ePA) auch Hoffnung: Denn ab dem kommenden Jahr wird es möglich sein, dass Versicherte ihre ePA-Daten spenden können.
Besonders die wissenschaftliche Community erhofft sich dadurch bessere Analysen der hiesigen Versorgungssituation. Denn bislang konnten Forschende in Pilotprojekten Abrechnungsdaten von Krankenkassen erhalten, die für Versorgungsstudien benötigt werden.
Insbesondere für die Bewertung von Arzneimitteln oder Versorgungssituationen – beispielsweise auch bei Entscheidungen im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – benötigt es Daten, die die Rahmenbedingungen in Deutschland widerspiegeln.
Quelle und Text: Deutsches Ärzteblatt, Nr. 9/2025 und Newsletter 02.05.2025