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15.12.2022

Patientenvertretung begrüßt Aufnahme der Multiple Sklerose in die ASV und hofft auf zügigen Start einer qualitätsgesicherten, vernetzten und spezialisierten Versorgung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner heutigen Sitzung die Möglichkeit zur Behandlung der Multiple Sklerose (MS) in der Ambulanten Spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) eröffnet.

Mit seinem Beschluss legt der G-BA insbesondere fest, wie das interdisziplinäre ASV-Team zusammengesetzt sein muss, welche qualitätssichernden Maßnahmen gelten und welche Leistungen in diesem sektorenübergreifenden Behandlungsangebot erbracht werden können.

Die Patientenvertretung einschließlich des Deutschen Multiple Sklerose Gesellschaft Bundesverband e.V. (DMSG) hatte sich mit ihrer Betroffenenperspektive intensiv in die Beratungen eingebracht, um für die 220.000 bis 230.000 gesetzlich versicherten MS-Erkrankten in Deutschland eine bestmögliche Versorgung zu gestalten.

„Wir freuen uns, dass wir zu Aspekten wie der notwendigen Nennung einer Schluckdiagnostik, der Anlage von Blasenkathetern oder der Versorgung mit Medikamentenpumpen, bei denen es in der Versorgung von MS-Erkrankten zuweilen hakt, überzeugen konnten. Auch der Einbezug der Facharztgruppe Frauenheilkunde und Geburtshilfe in das ASV-Team bei einer Erkrankung, die in der Regel doppelt so viele Frauen wie Männer betrifft und zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr festgestellt wird, war uns ein großes Anliegen. Für Kinder und Jugendliche konnten wir erreichen, dass schon eine Verdachtsdiagnose ausreicht, um eine Überweisung in die ASV auszustellen.“, so Herbert Temmes vom DMSG. „Bedauerlicherweise konnten wir unsere Forderungen nach Hinweisen zu Pflegeberatungsangeboten, der Tabakentwöhnung oder vorhandenen Patientenschulungen nicht durchsetzen. Auch wären der Einbezug eines Neuro-Radiologen sowie eines Hämato-Onkologen aufgrund der Vielzahl von möglichen Medikamentennebenwirkungen in das ASV-Team unbedingt sinnvoll gewesen.“

Die Patientenvertretung hofft nun, dass sich nach Inkrafttreten des Beschlusses über ein Anzeigeverfahren bei den zuständigen erweiterten Landesausschüssen (eLA) zügig neue ASV-Teams bilden, sodass die ASV zur Verbesserung der Versorgung von MS-Erkrankten beitragen kann.

Für Krankenhäuser, die in der Vergangenheit bereits spezialfachärztliche Angebote für MS-Erkrankte als ambulante Behandlung anbieten konnten, beginnt mit Inkrafttreten der neuen ASV-Regelungen eine Übergangsfrist von drei Jahren.

Text und Quelle: Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss, Pressemitteilung vom 15.12.2022