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18.08.2022

Begleitpersonen haben Anspruch auf Krankengeld bei stationärer Behandlung von Menschen mit Behinderung

G-BA schafft Voraussetzungen für Krankengeldanspruch von Begleitpersonen mit der neuen Krankenhausbegleitungs-Richtlinie (KHB-RL)

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung ab dem 1. November 2022 bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld haben.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschreibt nun in einer neuen Richtlinie, wann eine Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt als medizinisch notwendig erachtet wird und wie die Bescheinigungen sowohl für die Patientin oder den Patienten als auch für die mitaufgenommene Begleitperson zu verfassen sind.

Der Beschluss regelt folgende Fragen:

  • Welcher Personenkreis von Menschen mit Behinderung kann beim Krankenhausaufenthalt begleitet werden?
  • Wie bescheinigen Praxen gegenüber dem Krankenhaus den medizinischen Bedarf einer Begleitung?
  • Wer kommt als Begleitperson in Frage?
  • Von wem erhält die Begleitperson ihre Bescheinigung für die Krankenkasse und den Arbeitgeber?

Der Beschluss zur Erstfassung der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie (KHB-RL) wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Bei Nichtbeanstandung wird sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt – gegebenenfalls auch rückwirkend – am 1. November 2022 in Kraft.

Richtlinie über den Personenkreis von Menschen mit Behinderung, die eine Begleitung im Krankenhaus aus medizinischen Gründen benötigen (Erstfassung)

Quelle: G-BA, Pressemitteilung vom 18.08.2022