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11.08.2022

Ambulante spezialfachärztliche Versorgung um neue Diagnostik und digitale Anwendungen erweitert

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses tritt heute in Kraft

Einige neue Untersuchungen und die Nutzung von Gesundheits-Apps sind seit heute Bestandteil der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV), in der spezialisierte Fach-Teams Patient*innen mit komplexen und seltenen Krankheiten behandeln.

Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aus dem März 2022 trat heute in Kraft. Krankheitsbezogen dürfen nun auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) unterstützend in der ASV eingesetzt werden.
Voraussetzung ist jedoch, dass sie im sogenannten DiGA-Verzeichnis des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet sind.

Richtlinie ambulante spezialfachärztliche Versorgung § 116b SGB V
Informationen über Ambulante spezialfachärztliche Versorgung
Verzeichnis digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis)

Quelle: G-BA Infodienst, Fachnews vom 11.08.2022