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01.07.2021

Gemeinsamer Bundesausschuss: Neue Beschlüsse treten in Kraft

G-BA regelt systematische Behandlung von Parodontitis mit neuer Richtlinie

Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontalerkrankungen) können zukünftig von einer systematischen Diagnostik und Behandlung profitieren. Um auch bei schwierigen Erkrankungsverläufen optimale Therapieerfolge zu erreichen, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute die Befundung nach Stadium und Grad und die sich daraus ergebenden Behandlungsempfehlungen in einer neuen Richtlinie geregelt.

Folgende Beschlüsse vom 17. Dezember 2020 wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten am 1. Juli 2021 in Kraft: