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20.11.2020

Patientenvertretung erfolgreich: Unterkieferschiene wird Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute auf Antrag der Patientenvertretung die Unterkieferprotrusionsschiene (UPS) für Erwachsene mit einer obstruktiven Schlafapnoe als Behandlungsalternative beschlossen.

Die Behandlung mit einer UPS darf zukünftig zu Lasten der Krankenkassen erbracht werden bei Erwachsenen, bei denen eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe festgestellt wurde und eine Überdrucktherapie nicht erfolgreich durchgeführt werden kann. Dies kann zum Beispiel der Fall sein bei Panikzuständen unter der Überdrucktherapie, Gesichtsschmerzen durch eine Nervenbeschädigung oder wenn aus Vorbehandlungen bereits bekannt ist, dass die Patientin oder der Patient eine Überdrucktherapie nicht anwenden kann. Vom Beschluss umfasst sind nur zahntechnisch individuell angefertigte und verstellbare Unterkieferprotrusionsschienen.

Die Patientenvertretung freut sich über den positiven Ausgang ihres Antrages. „Wir hoffen, dass sich die Versorgungssituation der Betroffenen durch den Einsatz der Schiene verbessern wird und sich Versorgungslücken schließen lassen“ so Hartmut Rentmeister, Patientenvertreter in der betreffenden AG.

Vollständige Pressemitteilung

Quelle: Patientenvertretung im G-BA, 20.11.2020