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16.06.2020

Lebenshilfe gegen Intensivpflege-Gesetzesentwurf

Sorge um Anspruch auf häusliche Versorgung

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe spricht sich in einer Mitteilung gegen den Entwurf des Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes aus. Der Verband befürchtet, dass der Anspruch auf häusliche Versorgung mit dem Gesetz ausgehöhlt wird. Dadurch müssten Betroffene, die etwa auf Beatmung angewiesen seien, in Pflegeheime umziehen. Zum Gesetzesentwurf findet am 17. Juni 2020 im Bundestag eine öffentliche Anhörung statt.

Quelle: Bundesvereinigung Lebenshilfe, Mitteilung vom 16. Juni 2020 | www.lebenshilfe.de