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06.01.2020

KVen müssen über Barrierefreiheit informieren

Menschenrechtsinstitut fordert mehr barrierefreie Arztpraxen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen seit Januar 2020 im Internet nach einheitlichen Kriterien über die Barrierefreiheit von Arztpraxen informieren. Die Informationspflicht wurde durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz in § 75 Sozialgesetzbuch V festgeschrieben.

Nach Angaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte sind nur 21 Prozent der Praxen für Rollstuhlfahrende zugänglich; nur elf Prozent erfüllten mindestens drei Kriterien der Barrierefreiheit. Menschen mit Behinderungen seien aber in besonderem Maß auf medizinische Unterstützung angewiesen.

Das Institut fordert daher mehr Barrierefreiheit von Arztpraxen. Information und Kommunikation in Gebärdensprache oder Leichter Sprache oder barrierefreie Räumlichkeiten und Geräte gehörten zu den Bedarfen behinderter Menschen, hieß es.

Quelle: Deutsches Institut für Menschenrechte | www.institut-fuer-menschenrechte.de