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17.01.2019

Neue Vorsorgeuntersuchungen zur Vermeidung von Karies bei Kleinkindern beschlossen

Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschluss kritisiert die Neuregelung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat neue Vorsorgeuntersuchungen zur Vermeidung von Karies bei Kleinkindern beschlossen: Künftig können Vorsorgeunterschungen bereits ab dem 6. Lebensmonat wahrgenommen werden. Bislang sind diese Untersuchungen für Kinder ab dem 3. Lebensjahr vorgesehen. Zahnärzt*innen sollen im Rahmen dieser Untersuchungen die Bezugspersonen (üblicherweise die Eltern) über die Ursachen von Erkrankungen im Mund aufklären.

Die Patientenvertretung im G-BA kritisiert in einer Pressemitteilung, die Neuregelung würde "die eigentliche Zielgruppe" verfehlen. Die "Familien mit besonderer Sozialstruktur", in denen Karies häufiger sei, würden Vorsorgeuntersuchungen seltener in Anspruch nehmen, so der Patientenvertreter Raimund Geene. Sie würden durch die beschlossene Neuregelung nicht besser erreicht. Stattdessen fordert die Patientenvertretung, die Gruppenprophylaxe zu stärken. Hier komme Kindertagesstätten eine zentrale Rolle zu. Außerdem habe sich bei Kleinkindern die Untersuchung des Mundes durch Kinderärzt*innen im Rahmen der allgemeinen U-Untersuchungen bewährt, die bei Auffälligkeiten an Zahnärzt*innen überweisen.

Quellen: