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Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V.

Die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG) ist eine der anerkannten Organisationen zur Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen in Gremien der sozialen Selbstverwaltung.

Die DAG SHG ist berechtigt Patientenvertreterinnen und -vertreter zur Mitwirkung im Gemeinsamen Bundesausschuss zu benennen.

Ebenso ist sie berechtigt, Vertreterinnen und Vertreter für die Zulassungs-, Berufungs- und Landesausschüsse in den Bundesländern sowie das neu geschaffene Gemeinsame Landesgremium zu entsenden.

Interessierte Personen, die sich im Rahmen der Patientenbeteiligung engagieren und über die DAG SHG für Gremien der sozialen Selbstverwaltung benannt werden möchten, können sich mit diesem Anliegen an uns wenden.

Um über die DAG SHG benannt werden zu können

  • muss eine Mitgliedschaft in der DAG SHG bestehen,
  • dürfen keine Interessenkollisionen aus beruflichen, privaten oder finanziellen Beziehungen zu Leistungserbringern, Kostenträgern oder Wirtschaftsunternehmen im Gesundheitswesen, insbesondere zu Herstellern von Arzneimitteln oder Medizinprodukten, bestehen,
  • wird vorausgesetzt, dass die interessierte Person über die Selbsthilfekontaktstelle in ihrer Region eingebunden ist in eine Abstimmung von und einem Austausch zu Patienteninteressen.

Mehr Informationen zur DAG SHG: www.dag-shg.de
K
ontakt: patientenvertretung@dag-shg.de